Besonders die UV-C-Strahlen haben eine starke keimtötende Wirkung. Die größte Effizienz entsteht bei einer Wellenlänge von 253,7 nm. Das UV-C Licht wird daher zur gezielten Schädigung oder Abtötung von Mikroorganismen (wie z.B. Bakterien/Viren, Hefen und Schimmelpilzen) eingesetzt. Das desinfizieren von Wasser für Schwimmbäder und der allgemeinen Wasserversorgung ist ein langjähriger, etablierter Standard.
Die UV-Strahlen sind beispielsweise auch im Sonnenlicht enthalten und wurden schon in der Antike wegen ihrer keimtötenden Wirkung genutzt. Die keimtötende Wirkung der UV-C-Strahlung erstreckt sich von Bakterien und Viren über Sporen, Pilze, Schimmel und Milben. Aufgrund der zerstörerischen Wirkung der UV-C-Strahlung, welche die DNA/RNA spaltet, wird die Vermehrung und Überlebensfähigkeit der Zellen blockiert.
Licht im weiteren Sinne kann in sichtbare, infrarote und ultraviolett-Strahlung unterteilt werden. Ultraviolette Strahlen (unsichtbar) können klassifiziert werden in:
UV - A (mit Bräunungseigenschaften)
UV - B (mit therapeutischen Eigenschaften)
UV - C (keimtötende Eigenschaften)
UV - VUV (Ozonbildung)
Die maximale und effektivste Entkeimungsleistung stellt sich bei einer Wellenlänge von 254 nm ein.